Amina-Aletsch GmbH
Ferienwohnungsvermittlung
Nebenkosten (soweit nicht im Mietzins inbegriffen) Endreinigung, Strompauschale Wäschepakete (für die angegebene Personenzahl), Haustiere und Gebührensack sind im Mietvertrag (Rechnung) aufgeführt. Wäschepakete sind obligatorisch.
Da wo Haustiere erlaubt sind, ist die Anzahl auf 2 mittlere Hunde bzw. 2 Katzen beschränkt. Die Tiere dürfen nie alleine in der Wohnung gelassen werden (Ausnahme die Tiere sind in einem Zwinger gehalten). Nicht angemeldete Tiere werden bei feststellen mit CHF 100.—belastet, in Wohnungen wo keine Tiere erlaubt sind, berechtigt dies zur fristlosen Auflösung des Mietverhältnisses. Exotische Tiere sind nicht erlaubt.
Kein Stornierungs- oder Entschädigungsgrund sind:
Ein Gast kann nicht anreisen, weil er persönlich unter behördlicher Quarantäne steht. Ein Anlass (Event) wurde abgesagt, Der Sport- (Seilbahnbetrieb) musste eingestellt werden.
Ein Gast möchte vorzeitig abreisen, weil er Angst vor einer Ansteckung hat, oder der Sportbetrieb wird eingestellt, so ist keine Entschädigung fällig.
Jede Stornierung wird immer mit CHF. 100.—für Bearbeitung belastet.
Bei frühzeitigem Rücktritt vom Mietvertrag, wird die Wohnung zur neuen Vermietung freigeschaltet, sollte das Objekt neu vermietet werden und der neue Mieter hat seine vollen Zahlungen geleistet, wird der geleistet Betrag abzüglich der Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.
Wir empfehlen immer eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
Ankunft
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Reklamationen betreffend der Wohnung (Sauberkeit, Mängel ect.) werden nur mit Fotobeweis am Ankunftstag bis 18.00 Uhr berücksichtigt. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Vermittler / Besitzer übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung bei Unfällen auf dem Zugang zum Chalet / Wohnung. Die Wohnungen stehen ab 16.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.
Sorgfältiger Gebrauch des Mietobjektes
Der Mieter verpflichte sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung und die ortsüblichen Ruhezeiten einzuhalten, Rücksicht auf andere Hausbewohner bzw. Nachbarn zu nehmen. Reklamationen wegen Ruhestörung können zur fristlosen Vertragsauflösung führen. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Der Mieter ist für alles was zum Mietobjekt gehört verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden und Mängel, die während der Mietzeit entstehen unverzüglich zu melden (wenn möglich mit Foto). Nachträgliche Schäden werden in Rechnung gestellt. (Verschulden wird vermutet). Das Mietobjekt darf
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höchstens mit der im Mietvertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Verstösst der Mieter oder dessen Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtung des sorgfältigen Gebrauchs, oder wird das Objekt mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen (inkl. Kinder und Kleinkinder) belegt, so kann der Vermittler den Mietvertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die entstehenden Kosten werden belastet.
In allen Objekten, ist das Rauchen verboten!
Internet
Der Mieter erhält einen Code um während seinem Aufenthalt einen kostenfreien Zugang zum Internet zu erhalten. (Nur gültigen in den Objekten wo Internet vorhanden ist). Dabei kann seitens des Vermittlers keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internetzuganges übernommen werden. Der Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass das WLAN ausschliesslich Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Für einen entsprechenden Schutz hat der Benutzer selber zu sorgen.
Störungen
Bei Ausfall von Maschinen, Heizung, Internet, und anderen Geräten, während ihres Aufenthaltes, versucht der Vermittler, nach Erhalt der Meldung, das Nötige zu unternehmen um die Störung so rasch wie möglich zu beheben. Müssen jedoch Fremdfirmen beigezogen werden, so dass der Vermittler keinen Einfluss mehr auf die Termine der Störungsbehebung hat, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Abreise, Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht am Abreisetag um 09.00 Uhr in ordentlichem Zustand zu verlassen. Abfall auf Deponie entsorgt, Geschirr sauber gewaschen und ordentlich in Schränke versorgt, Geschirrspülmaschine ist ausgeräumt, Asche von Kamin entsorgt, Balkon und Gartenstühle sind aufgeräumt und zusammengestellt, die Betten sind abgezogen, das gesamte Inventar ist wieder so zurückgestellt wie es angetroffen wurden. Objekte die in einem unakzeptablen Zustand verlassen werden, müssen mit einem angemessenen Preis nachverrechnet werden.
Höhere Gewalt
Verhindern höhere Gewalten (Umweltkatastofen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder dir Fortdauer der Miete im gemieteten Objekt, so ist der Vermittler berechtigt ein Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von weiteren Forderungen. Kann der Mieter eine Reise wegen höherer Gewalt nicht antreten, (z.B. Reisbeschränkungen) das Mietobjekt aber zur Verfügung steht, werden 82% des bezahlten Mietbetrages plus bezahlte und nicht benutzte Nebenkosten zurückbezahlt unter Ausschluss weiterer Forderungen.
Schweizerisches Recht ist anwendbar.
Als Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjekts vereinbart.
Haus Topas 32 - 3992 Bettmeralp Tel.: +4178 792 49 56 Email: info@amina-aletsch.com - Web: www.amina-aletsch.com Steuernummer CHE-102.678.432
Nebenkosten:
Bett-, Küchen-und Badwäsche CHF 32.00/Person
Endreinigung CHF 132.00 Internet WLANkostenfrei Der Strom ist im Mietpreis inbegriffen Service/Dienstleistungauf Bestellung:
Kinderreisebett ohne Inhalt Fr. 25.--
Hochstuhl Fr.25.--
Buchungsbedingungen:Mietzeit von 16.00 Uhr des ersten bis 9.00 Uhr des letzten Miettages.
Der Mietpreis gilt immer für die im Vertrag angegebene Personenzahl.